§ 4 StVG Aufbauseminar für Punkteabbau
Sichern Sie sich den max. Punkteabzug, solange dies noch möglich ist.
Warten sie nicht zu lange! Nehmen sie an einem Aufbauseminar teil.
Wer darf an einem Seminar teilnehmen ?
Jeder Fahrerlaubnisinhaber darf freiwillig ein Aufbauseminar besuchen. Der Führerschein darf während des Seminars nicht auf "Urlaub" sein!
Wie läuft ein Seminar ab ?
In vier Sitzungen zu je 135 Minuten im Zeitrahmen von mind. 2 max. 4 Wochen, sollen die jeweils 6 bis 12 Teilnehmer durch gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Analysen ihrer bisherigen Fahrerkarriere lernen, wie sie Auffälligkeiten im Straßenverkehr künftig reduzieren, am besten ganz vermeiden können. Nach der ersten Sitzung findet eine Beobachtungsfahrt (keine Angst - nix Prüfung - Fahrgruppe von 3 Teilnehmern zur Beobachtung des Fahrverhaltens), statt. Wer an allen Sitzungen pünktlich und nüchtern erscheint, erhält neben Erkenntnissen, Erfahrungen und Einsichten die Teilnahmebescheinigung.
Was bringt mir das ?
=> Bis 8 Punkte in Flensburg , kann man 4 Punkte abbauen.
=> Bei 9 bis 13 Punkten gibt es nur noch 2 Punkte Rabatt.
=> Bei 14 Punkte oder mehr kommt die Anordnung zur Teilnahme am Seminar von der Behörde. Jetzt ist Kein Punkteabzug mehr möglich, die gesetzte Frist für das Seminar sollte man einhalten! (Meist 2 Monate) Ist diese Frist verstrichen ohne Seminarteilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen (ca. € 105 Gebühr). Voraussetzung für eine Neuerteilung (ca. € 210) ist dann die Teilnahme an einem ASP.
Der Besuch eines freiwilligen Aufbauseminars oder einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung (2 Punkte werden abgezogen) führt jeweils nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug.
Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?
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Bei 8 - 13 Punkten |
erfolgt die Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten mit einem Abzug von 4 und bei 9 - 13 Punkten mit einem Abzug von 2 Punkten honoriert. |
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Bei 14 - 17 Punkten |
wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei einem freiwilligen Besuch an einer verkehrspsychologischen Beratung werden immer noch 2 Punkte abgezogen. |
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Bei 18 Punkten und mehr? |
Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muss im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden. |
Wie jetzt weiter ?
Bitte mit dem Scheiben vom LABO (Anordnung oder Verwarnung/Hinweis), Ausweis, Führerschein, und Seminargebühr (€329) ins Büro kommen und anmelden. Planungssicherheit ist für Sie, für andere Teilnehmer und für uns! Ein Garant für einen reibungslosen Ablauf unserer Seminare.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nur durch Vertragsunterzeichnung und Zahlung der Kursgebühr die Teilnahme zum nächsten Seminartermin garantiert werden kann. Eine Kursmöglichkeit innerhalb von 4 Wochen konnten wir in den letzten Jahren allen Teilnehmern zusichern !!!
Freie Plätze für das nächste Seminar erfragen Sie bitte in unseren Büros.
Schicken Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , wenn Sie an einem ASP teilnehmen möchten oder mehr Informationen benötigen, oder informieren Sie sich online in Flensburg.
EU-Führerschein kein Ersatz für entzogene Fahrerlaubnis
Ein EU-Führerschein ersetzt nicht eine in Deutschland entzogene Fahrererlaubnis. Das ist eindeutig in der Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 28, Absatz vier, geregelt. Anderslautende Angaben von Anbietern für den Erwerb eines EU-Führerscheins sind „Unsinn“. Die von diesen zitierten „Gesetzeslücken“ gebe es nicht, warnen Experten vor zwielichtigen Angeboten. Darin wird Autofahrern, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, „für rund 3000 Euro ersatzweise ein frischer englischer Führerschein versprochen“, wie die Zeitschrift berichtet. Auf diesem Wege könnten Verkehrssünder um den gefürchteten „Idiotentest“ herumkommen, beteuerten diese. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), wie sie amtlich heißt, ist zum Beispiel nach Führerscheinentzug wegen Alkohols am Steuer in der Regel zwingend erforderlich. Wer nach Verlust seines Führerscheins mit einem EU-Schein herumfährt, „macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig“, betonte der im EU-Recht erfahrene Münchner Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer. Da könne der Betreffende „eigentlich gleich ohne Papiere fahren, die Strafe wäre die gleiche“, sagte er. Überdies hätte er ein paar Tausend Euro gespart.
...sollten diese Info´s nicht reichen, um die Entscheidung zu treffen an einem ASP teilzunehmen, dann einfach mal über die
Alternativen nachdenken!!!
Der "Kontostand" in Flensburg
kann schnell steigen.
... aber man kann heutzutage auch ohne Fahrerlaubnis mobil sein. Mann könnte ja mit Bus & Bahn fahren, oder einen Fahrer einstellen... ;-)